Auslösung Brandmeldeanlage
Kein Auslösegrund erkennbar. Anlage zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
– Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit –
Kein Auslösegrund erkennbar. Anlage zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Trageunterstützung Rettungsdienst.
Böswillige Auslösung der Brandmeldeanlage.
Auslösung des Rauchmelder durch Küchendämpfe. Keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr.
Trageunterstützung Rettungsdienst.
Kein Auslösegrund erkennbar. Anlage an den Betreiber übergeben.
Passanten meldeten Feuerschein in einem Gebäude. Bei eintreffen der Feuerwehr war das „Lagerfeuer“ gelöscht und die Verursacher nicht mehr anwesend. Gebäude wurde gegen unbefugten Zutritt gesichert.
Brandgeruch in einer Wohneinheit. Zigarettenkippe wurde unsachgemäß entsorgt, dadurch geriet ein Putzlappen in Brand.
Auslösung der Brandmeldeanlage in einem öffentlichem Gebäude. Keine Feststellung. Anforderung eines Servicetechnikers.
Kein Feuer. Topf mit angebranntem Essen vom Herd entfernt.