Wasserschaden
Wasserzufuhr abgestellt, keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
– Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit –
Wasserzufuhr abgestellt, keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.
Wohnung geöffnet. Angebranntes Essen auf dem Herd. Wohnung gelüftet.
Kleinfeuer abgelöscht und die Anlage an den Sicherheitsdienst übergeben.
Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich
Kein Auslösegrund feststellbar.
Auslösung der Brandmeldeanlage durch arbeiten mit dem Winkelschleifer. Anlage zurückgestellt und an den Betreiber übergeben.
Rettungsdienst vor Ort. Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
Unterstützung der Polizei bei den Absperrmaßnahmen.
Wohnung geöffnet und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.
Verkehrsunfall zwischen Drehleiter und ein Pkw.