Person hilflos in Wohnung
Person ist wohlauf. Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
– Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit –
Person ist wohlauf. Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
Gebäude wurde mit der Wärmebildkamera kontrolliert. Keine Feststellung.
Person konnte sich eigenständig aus der Zwangslage befreien. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Auslösung der BMA durch Rauchentwicklung aus einer Maschine. Kein Feuer. Halle wird gelüftet.
Ein Rauchmelder hatte im Küchenbereich Rauch detektiert. Kein eingreifen durch die Feuerwehr erforderlich, normale Kochtätigkeiten. Meldung der Leitstelle an den BvD, ein weitere Meldelinie aus einem anderen Gebäudeteil ist aufgelaufen. …
Auslösung der Brandmeldeanlage durch Bauarbeiten.
Angebranntes Essen.
Wohnung zerstörungsfrei geöffnet. Tragehilfe für den Rettungsdienst
Auslösung der Brandmeldeanlage. Nach Erkundung kein Auslösegrund erkennbar.
Eingedrungenes Wasser mit zwei Tauchpumpen abgepumpt.